Am Dienstag, 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, findet das nächste Turmgespräch statt. Dr. Lisa Riedel, Akademische Rätin a.Z. und Habilitandin bei Prof. Hennrichs am Institut für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting (INUR) / Institut für Gesellschaftsrecht / Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht wird zum Thema „Vermögensübertragungen auf Personengesellschaften als freigiebige Zuwendungen an die Gesellschafter“ sprechen:
Das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht knüpft für die Besteuerung an unentgeltliche Vermögensübertragungen an, die von Todes wegen oder unter Lebenden erfolgen. Die freigebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) bildet dabei den Grundtatbestand des Schenkungssteuerrechts und erfasst insbesondere Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB. Welche Personen als Zuwendender und Bedachter am Rechtsvorgang beteiligt sind und ob eine Bereicherung des Bedachten vorliegt, bestimmt sich grundsätzlich nach der zivilrechtlichen Rechtslage. Für unentgeltliche Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Personengesellschaften (insbesondere GbR, oHG, KG) geht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch seit langem davon aus, dass nicht die Gesellschaft selbst, sondern die an ihr beteiligten Gesellschafter bereichert sind. Seine Rechtsauffassung stützt der BFH insbesondere auf die vor MoPeG geltenden Regelungen zur gesamthänderischen Bindung des Gesellschaftsvermögens (§§ 718, 719 BGB a.F.). Mit Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.2024 ist das Gesamthandsmodell in dieser Form aufgegeben worden. § 713 BGB n.F. ordnet die durch die Gesellschaft erworbenen Rechte ausdrücklich dem Vermögen der Gesellschaft zu. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit § 2a ErbStG eine erbschaft- und schenkungssteuerliche Fiktion des Gesamthandsvermögens für rechtsfähige Personengesellschaften eingeführt.
Lisa Riedel untersucht den Hintergrund der BFH-Rechtsprechung, bestehende Spannungen zur alten und neuen Zivilrechtslage sowie die Auslegung und Reichweite der steuerlichen Gesamthandsfiktion des § 2a ErbStG.
Der Vortrag findet diesmal im Seminarraum 0.103 des Hauses des internationalen Rechts, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, Flügel D, 50969 Köln-Zollstock, statt.
Neu hinzugestoßene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Doktorandinnen und Doktoranden nehmen wir gerne in unseren Mail-Verteiler auf. Eine kurze Nachricht an die Adresse der Veranstalter turmgespraeche(at)uni-koeln(dot)de genügt.